Nicht bloß Privatpersonen erhalten eine Förderung beim Kauf oder Leasing eines Elektroautos oder Plug-in-Hybriden. Unternehmen profitieren ebenfalls von den umfassenden Fördermaßnahmen. Hier finden Sie alle Informationen zur Kaufprämie für Unternehmen in NRW.
Kaufprämie für Unternehmen in NRW: drei Förderarten
Die Förderung in Nordrhein-Westfalen beschränkt sich nicht bloß auf den Kauf und das Leasing eines Nutzfahrzeuges. Gefördert werden zusätzlich Fahrzeuge mit einer Langzeitmiete (inkl. Mietsonderzahlung).
Grundsätzlich gibt es die E-Auto Prämie für Unternehmen in NRW zum einen für batteriebetrieben Fahrzeuge. Zum anderen für Brennstoffzellen-Nutzfahrzeuge. Antragsberechtigt sind laut dem Portal „Elektromobilität NRW“ folgende Personen:
- Natürliche Personen als Freiberufler oder Gewerbetreibende
- Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
- Personengesellschaften
Verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen
Damit die Unternehmen die Förderprämie erhalten, müssen noch weitere verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Die Neufahrzeuge dürfen zum einen keine Standschäden aufweisen. Zum anderen darf die maximale Laufleistung nicht mehr als 1.000 Kilometer betragen.
Bei Vorführfahrzeugen sind die Rahmenbedingungen ähnlich. Hier liegt die maximale Laufleistung bei 5.000 Kilometern. Die Zulassung darf nicht älter als 12 Monate sein. Außerdem muss der Vorführwagen einmalig auf einen Neuwagenhändler zugelassen sein.
E-Auto Prämie für Unternehmen: Fahrleistung dokumentieren
Um den Umweltbonus zu erhalten, muss 50 Prozent der jährlichen Laufleistung in Nordrhein-Westfalen stattfinden. Die Fahrten müssen extra durch ein sogenanntes Fahrtenbuch dokumentiert werden. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate.
Außerdem dürfen Unternehmen nicht die Grenze für weitere Zuwendungen, die sogenannten DE-minimis-Beihilfen, überschreiten. Mehr zu dem Thema finden Sie hier. Die Obergrenze liegt bei 200.000 Euro.
Kaufprämie für Unternehmen in NRW: bis zu 10.500 Euro möglich
Dank des erhöhten Umweltbonus, der sogenannten Innovationsprämie, erhalten Unternehmen in Nordrhein-Westfalen eine Förderung von bis zu 10.500 Euro. Das ist abhängig von dem jeweils zulässigen Gesamtgewicht des Nutzfahrzeuges. Wichtig: Seit Februar 2020 sind bloß noch Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mindestens 2,3 Tonnen förderfähig.
Fahrzeugklasse | Zulässiges Gesamtgewicht in t | NRW – Förderung in € |
N1 | Mind. 2,3 t | 8.000 |
N2 | Unter 7,5 t | 8.000 |
N3 | Mind. 7,5 t | Extra Bundesförderprogramm |
In den Fahrzeugklassen N1 und N2 liegt die E-Auto Prämie für Nutzfahrzeuge in NRW bei 8.000 €. Weisst das Nutzfahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen auf, können Unternehmen das Programm „Förderung von energieeffizienten und/oder CO2-armen schweren Nutzfahrzeugen in Unternehmen des Güterkraftverkehrs“ nutzen. Hier finden Sie alle Informationen zu diesem Bundes-Förderprogramm.
Neben der gezielten Förderung von Unternehmen plant die Landesregierung den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Außerdem erhöht sich die Förderhöhe für Ladestationen als Teil des Pakets zur "Förderung der Elektromobilität in NRW".(CM)