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24.11.2020

Einschränkung der Plug-in-Hybrid Förderung: Weniger Umweltbonus für PHEVs?

Die Innovationsprämie soll bis 2025 verlängert werden. Wovon PHEVs ebenfalls stark profitieren würden. Doch das Gegenteil ist der Fall. Denn aktuell gibt es eine Diskussion über eine mögliche Einschränkung bei der Plug-in-Hybrid Förderung.

Diskussion: Einschränkung der Plug-in-Hybrid Förderung

Bereits vor einiger Zeit prangerte der BVF die falsche Nutzung der Hybrid-Fahrzeuge an. „Fatal ist, dass damit auch die Nachfrage nach umweltschonenderen Alternativen wie vollelektrischen Fahrzeugen oder Erdgasfahrzeugen kannibalisiert wird“, so Axel Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverband Fuhrparkmanagement (BVF).

BVF fordert Einschränkung bei der Plug-in-Hybrid Förderung.
BVF fordert Einschränkung bei der Plug-in-Hybrid Förderung.

Um dem entgegen zu wirken stößt der BVF gegenwärtig folgende Diskussion an: Einschränkung der Plug-in-Hybrid Fördung. Hintergrund ist, dass die Innovationsprämie analog zum Umweltbonus bis Ende 2025 verlängert werden soll. Was steckt dahinter?

Kannibalisierung von Alternativen

Grundsätzlich befürwortet der BVF die Nutzung von PHEVs. Allerdings rät der Verband den politischen Entscheidern in Berlin Folgendes:  Förderung von Hybrid-Fahrzeugen auf Grundlage einer angemessenen Stromnutzung. Wieso?

Der BVF machte die Erfahrung, dass Plug-in-Hybride hauptsächlich aus zwei Gründen gekauft werden. Zum einen wegen der Steuerersparnisse und zum anderen wegen den zum Teil hohen Prämien. Dazu Geschäftsführer Schäfer: „Unsere Erfahrung und Studien zeigen leider, dass das überwiegend der Fall ist. Eine Förderung muss nach unserer Ansicht – und da stehen wir nicht alleine – an eine adäquate Stromnutzung von mindestens 50 Prozent gekoppelt werden.“

Förderung nur bei Stromtanken

Der BVF macht dafür folgende Rechnung auf: Innovationsprämie wie vollelektrisch multipliziert mit dem Anteil für Stromtanken. Das bedeutet im Umkehrschluss: Wer zu 100 Prozent elektrisch unterwegs ist, bekommt die volle Innovationsprämie für Plug-in-Hybride. Wer beispielsweise nur zehn Prozent elektrisch fährt, auch bloß zehn Prozent vom Kuchen. Eine ähnliche Kopplung der Förderprämie an weitere Faktoren gibt es bereits beim Leasing.

Eine weitere mögliche Einschränkung bei der Plug-in-Hybrid Förderung: „Wer unter 20 Prozent liegt, sollte auch nicht vom halbierten Satz des geldwerten Vorteils profitieren“, so der BVF. Entscheidungsgrundlage muss immer der vorgesehene Einsatz des Fahrzeuges sein.

Wer häufiger Langstrecken fährt, sollte besser keinen PHEV fahren. Durch das zusätzliche Gewicht der Batterie ist der Spritverbrauch größer als bei einem normalen Verbrenner. „Die derzeitige Situation ist wirklich nicht als zielführend zu bezeichnen. Eine Verlängerung der pauschalen, undifferenzierten Förderung wäre eine Fehlentscheidung“, so Schäfer. (CM)