Deutschland 2021
23.04.2020

E-Auto Förderung: Steuervorteile für Elektroautos

Die Erhöhung des Umweltbonus für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben erfolgte bereits im Februar 2020. Doch neben dem erhöhten Bonus gibt es weitere finanzielle Vorteile beim Kauf eines E-Autos. Welche Steuervorteile für Elektroautos Sie nutzen können, verraten wir Ihnen hier.

Steuervorteile für Elektroautos: keine KfZ-Steuer zahlen

Elektroautos erhalten nicht bloß einen Umweltbonus von bis zu 6.000 €. Ein weiterer großer Vorteil ist, dass alle E-Autos mit einem E-Autokennzeichnen zehn Jahre lang von der KfZ-Steuer befreit sind. Diese Autotypen fallen nämlich unter das „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität“.

Steuervorteile für Elektroautos
Steuervorteile für Elektroautos

Bis einschließlich 31.12.2020 gilt diese Regelung noch, so das Online-Magazin enomo. Bedingung ist, dass die Elektrofahrzeuge erstmalig zugelassen sein müssen. Die Regelung greift rückwirkend bis zum Jahresanfang 2016.

Steuervorteile für Elektroautos für Arbeitgeber

Nicht nur die Befreiung von der KfZ-Steuer ist eine finanzielle Erleichterung. Im Zusammenhang mit dem „Gesetz zur Förderung der Elektromobilität“ werden weitere Anreize für den Kauf eines E-Autos gesetzt. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, Ihren Mitarbeitern folgende Vorteile anzubieten, welche nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Das zählen folgende Steuervorteile für E-Autos:

  • Aufladen eines privaten E-Autos durch einen Mitarbeiter
  • Aufladen eines dienstlichen Elektroautos durch eine Angestellten
  • Zeitweilige Überlassen einer Ladesäule

Diese Regelung ist bis zum 31.12.2030 gültig. Somit ist der Arbeitgeber für diesen betrieblichen Aufwand von der Umsatzsteuer befreit. Vorteil für den Arbeitnehmer ist, dass die Leistung ebenfalls steuerfrei ist und kein geldwerter Vorteil ist.

Steuervorteile für Elektroautos für Arbeitnehmer

Die private Nutzung eines Dienstwagens wird immer noch als geldwerter Vorteil angesehen. Dieser muss jeden Monat zusätzlich zum Einkommen versteuert werden. Allerdings haben Besitzer eines E-Autos einen deutlichen Vorteil. Sie müssen Ihr Elektroauto zu einem geringeren Prozentsatz versteuern wie die Übersicht zeigt:

  • E-Autos mit Listenpreis bis 40.000 €: 0,25 % des Listen-Neupreis
  • E-Autos mit Listenpreis über 40.000 €: 0,5 % des Listen-Neupreis

Wie sich das finanziell auf den Verbraucher auswirkt, können Sie in der Tabelle nachlesen:

Verbrenner 1E-Auto 1Verbrenner 2E-Auto 2
Listen-Neupreis50.000 €50.000 €40.000 €40.000 €
Steuerlich anzusetzen50.000 €25.000 €40.000 €10.000 €
Entfernung Arbeitsplatz & Wohnort20 km20 km20 km20 km
1% Pauschale500 €250 €400 €100 €
0,03 % bei 20 km300 €150 €240 €60 €
Mtl. Geldwerter Vorteil800 €400 €640 €160 €
Mtl. Zusätzliche Einkommensteuer bei 35 % ESt-Satz280 €140 €140 €56 €
Ersparnis140 € 84 €

(Quelle: enomo)

Bedingung ist, dass die Fahrzeuge ab dem 01.01.2019 und bis zum 31.12.2030 zugelassen sein müssen. Fahrzeuge mit einer Zulassung bis zum 31.12.2018 werden weiter mit 1% des Neu-Listenpreises besteuert.

Diese Regelung gilt sowohl für Elektrofahrzeuge als auch für Plug-in-Hybride. Lesen Sie hier, welche Steuervorteile für Plug-in-Hybride existieren.