Auch in 2021 erhalten Verbraucher weiterhin den Umweltbonus. Sowohl für Neuwagen als auch für Gebrauchtwagen. Doch welche Unterlagen brauchen Sie? Und was sind die Bedingungen für eine Förderung? Hier finden Sie jeweils eine Checkliste für Fördervoraussetzungen für Neuwagen und Gebrauchtwagen.
Checkliste für Fördervoraussetzungen für Neuwagen
Bei Neuwagen müssen folgende Fördervoraussetzungen erfüllt werden laut BAFA:
- Fahrzeug muss auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge erscheinen.
- Erstzulassung darf maximal ein Jahr zurückliegen.
- Zulassungszeitraum bei einem Elektroauto oder Plug-in-Hybrid im Inland:
- Kauf:
- 6 Monate Zulassung auf Antragssteller
- Leasing 12 – 23 Monaten:
- 12 Monate Zulassung auf Antragssteller
- Leasing von mehr als 23 Monaten:
- 24 Monate Zulassung auf Antragssteller
- Kauf:
Diese Checkliste zu den Förderbedingungen für Neuwagen gilt sowohl beim Kauf als auch beim Leasing von E-Autos und PHEVs. Wichtig: Neuwagen, die zwischen dem 04. Juni 2020 und 31. Dezember 2021 zugelassen sind, erhalten den doppelten Umweltbonus sprich die Innovationsprämie. Überblick zur E-Auto Prämie 2021 und den Umweltbonus für Hybride 2021.
Checkliste für Fördervoraussetzungen für Gebrauchtwagen
Anders als bei den Neuwagen müssen bei der Förderung von gebrauchten Elektroautos und Plug-in-Hybriden laut BAFA mehrere Bedingungen beachtet werden. Diese finden Sie in der unteren Checkliste:
- Fahrzeug muss auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge stehen
- Zulassung nach dem 04. September 2019 erfolgt sein
- Maximale Zulassung von 12 Monaten
- Maximale Laufleistung von 15.000 Kilometern
- Zulassungszeitraum bei einem Elektroauto oder Plug-in-Hybrid im Inland:
- Kauf:
- 6 Monate Zulassung auf Antragssteller
- Leasing 12 – 23 Monaten:
- 12 Monate Zulassung auf Antragssteller
- Leasing von mehr als 23 Monaten:
- 24 Monate Zulassung auf Antragssteller
- Kauf:
- Beantragung der Förderung innerhalb von 12 Monaten nach Zweitzulassung
Die Fördervoraussetzungen bei den Gebrauchtwagen sind ebenfalls beim Kauf und Leasing zu beachten. Wichtig: Auch Gebrauchtwagen können von der Innovationsprämie profitieren. Dabei müssen folgende zwei Bedingungen beachtet werden:
- Erstzulassungen nach dem 04. November 2020
- Zweitzulassung zwischen dem 04. Juni 2020 und 31.12.2021
Außerdem darf das gebrauchte E-Auto oder Plug-in-Hybrid keine Förderung durch den BAFA Umweltbonus erhalten haben. Weitere Informationen zum Umweltbonus für Gebrauchtwagen. (CM)