Welche Unterlagen brauchen Sie? Gibt es den Umweltbonus sowohl beim Kauf als auch beim Leasing eines E-Autos? Wie erhalten Sie den Umweltbonus?
Alle Antworten zum BAFA-Antrag für den Umweltbonus finden Sie hier in unseren FAQs:
Wo reiche ich den Antrag für den Umweltbonus ein?
Das geht ausschließlich beim BAFA, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Kann ich den BAFA-Antrag online und postalisch stellen?
Das Einreichen des BAFA-Antrags ist ausschließlich online möglich.
Gilt der Umweltbonus auch für Leasing?
Ja. Der Antragsteller muss die Person sein, auf welche das Fahrzeug zugelassen ist.
Welche Unterlagen brauche ich?
Beim Kauf folgende Unterlagen:
- Kaufvertrag ODER
- Verbindliche Bestellung
Beim Leasing sind diese Unterlagen notwendig:
- Leasingvertrag
- Verbindliche Bestellung
- Kalkulation der Leasingrate
- Anlage zum Leasingvertrag
- Vergleichskalkulation der Rate ohne Herstelleranteil am Umweltbonus
Wann muss der Verwendungsnachweis eingereicht werden?
Bis spätestens 10 Monate nach dem Zuwendungsbescheid.
Welche Unterlagen brauche ich für den Verwendungsnachweis?
- Fahrzeugschein
- Fahrzeugbrief
- Elektronische Verwendungsnachweiserklärung
- Unterschriebene Verwendungsnachweiserklärung
- Beim Kauf noch die Rechnung
Wo reiche ich die Verwendungsnachweiserklärung ein?
Das ist ausschließlich über das Online-Portal möglich.
Gilt der BAFA-Antrag nur für Neufahrzeuge?
Ja, der Umweltbonus gilt nur für Neufahrzeuge. Tageszulassungen, Gebrauchtwagen und Jahreswagen sind nicht förderfähig.
Ist eine Umrüstung auf ein E-Auto förderfähig?
Nein, ausschließlich der Erwerb ist förderfähig.
Was lang ist die Haltedauer?
Mindestens sechs Monate auf den Antragsteller in Deutschland.
Wann erhalte ich den Umweltbonus?
Ist der Bescheid positiv, wird die Förderprämie ohne weitere Mitteilung auf Ihr Konto ausgezahlt. (CM)